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Alarmanlage und Videoüberwachung

Möglicher Versicherungsrabatt durch Alarmanlage oder Videoüberwachung

 

Eine Alarmanlage kann nicht nur die Sicherheit des Hauses erhöhen, sondern möglicherweise auch die Konditionen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung beeinflussen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kamera oder Sirene den Versicherungsbeitrag automatisch senkt. Versicherer bewerten Risiken nach eigenen Kriterien. Entscheidend sind unter anderem die Art der Sicherung und der gewählte Versicherungsumfang. Vor Vertragsabschluss lohnt sich daher ein Blick darauf, welche Schutzsysteme der Versicherer anerkennt und wie er diese in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert.

 

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  • Eine Alarmanlage kann den Beitrag für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung senken, ein Rabatt ist jedoch nicht garantiert.
  • Zwei Berechnungen mit identischem Versicherungsschutz zeigen, ob die Sicherung den Beitrag beeinflusst.
  • Versicherer unterscheiden zwischen einer Alarmanlage mit Signal vor Ort und einem System mit Alarmweiterleitung.
  • Kameras allein gelten nicht immer als Videoüberwachung zum Schutz vor Einbruch.
  • Eine angegebene Alarmanlage sollte funktionsfähig sein und entsprechend den Versicherungsbedingungen genutzt werden.
  • Unterlagen zur Installation können das Vorhandensein der angegebenen Sicherungen bestätigen.

 

Senkt eine Alarmanlage im Haus tatsächlich den Versicherungsbeitrag?

Die kurze Antwort? Sie kann den Beitrag senken, muss es aber nicht. Es gibt keinen einheitlichen Rabatt, der bei allen Versicherern gilt. Jeder Anbieter legt selbst fest, wie der Preis einer Police berechnet wird. Bei einem Tarif wird die Alarmanlage berücksichtigt. Bei einem anderen verändert sie den Beitrag nicht, kann aber für den Versicherungsschutz bei Einbruch relevant sein.

Viel hängt von der Art der Alarmanlage ab. Eine einfache Sirene, die bei einer erkannten Bewegung ausgelöst wird, ist nicht mit einem System vergleichbar, das eine Nachricht an den Eigentümer sendet. Anders kann eine Anlage bewertet werden, die mit einem Wach- und Sicherheitsdienst verbunden ist. Versicherer unterscheiden zwischen diesen Systemen. In den Versicherungsbedingungen finden sich mitunter eigene Definitionen für einen örtlichen Alarm und für eine Anlage mit Weiterleitung an eine Notruf- und Serviceleitstelle.

Der Preis einer Versicherung hängt außerdem von zahlreichen weiteren Angaben ab. Bei einer Wohngebäudeversicherung spielt der Wert des Gebäudes eine wichtige Rolle. Auch der gewählte Versicherungsumfang wird berücksichtigt. Bei der Hausratversicherung kommt es zusätzlich auf die vereinbarte Versicherungssumme und den Schutz bei Einbruchdiebstahl an.

Eine Alarmanlage verringert vor allem das Risiko eines Einbruchs. Sie verhindert keinen Leitungswasserschaden. Auch vor einem Sturm schützt sie das Gebäude nicht. Ein möglicher Rabatt muss daher den Gesamtbeitrag nicht deutlich verändern. Die Anlage kann lediglich den Teil der Risikobewertung beeinflussen, der mit Einbruch und Diebstahl verbunden ist.

Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied deutlich. Ein Eigentümer versichert sein Gebäude hauptsächlich gegen Feuer und wetterbedingte Schäden. Einen zusätzlichen Schutz des Hausrats bei Einbruchdiebstahl wählt er nicht. In diesem Fall kann die Alarmanlage ohne Einfluss auf den Beitrag bleiben. Werden dagegen hochwertige Einrichtungsgegenstände über eine Hausratversicherung abgesichert, können elektronische Sicherungen für den Versicherer relevanter sein.

Von einem festen Prozentsatz sollte man daher nicht ausgehen. Angaben im Internet beziehen sich häufig auf einzelne Tarife oder auf ältere Konditionen. Einige Versicherer berücksichtigen zusätzliche Sicherungen bei der Berechnung. Andere sehen sie eher als Voraussetzung für einen bestimmten Versicherungsschutz oder als Maßnahme zur Verringerung des Risikos. Einen direkten Beitragsnachlass gibt es dann möglicherweise nicht.

Am besten lässt man zwei Angebote mit identischem Versicherungsumfang berechnen. Das erste berücksichtigt die vorhandene Alarmanlage. Das zweite wird ohne diese Sicherung erstellt. Erst der direkte Vergleich zeigt, ob sich der Beitrag im jeweiligen Tarif verändert.

Angaben zur Alarmanlage müssen dem tatsächlichen Zustand entsprechen. Das System sollte funktionsfähig sein und den in der Vereinbarung genannten Bereich abdecken. Wichtig sind außerdem die Regelungen zur Aktivierung bei Abwesenheit. Der Versicherer kann verlangen, dass angegebene Sicherungen tatsächlich genutzt werden. Die Installation allein genügt dann nicht, wenn die Anlage dauerhaft ausgeschaltet bleibt. Entsprechende Pflichten können direkt in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein festgehalten sein.

 

Wie beeinflusst Videoüberwachung den Versicherungsbeitrag?

Der Begriff Videoüberwachung kann verschiedene technische Lösungen bezeichnen. Für einen Hauseigentümer ist damit häufig ein Kamerasystem mit Rekorder und Zugriff per Smartphone gemeint. Ein Versicherer kann darunter jedoch etwas anderes verstehen. In manchen Versicherungsbedingungen wird zwischen einer reinen Videoanlage und einer Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung zu einer Notruf- und Serviceleitstelle unterschieden.

Diese Abgrenzung ist wichtig. Kameras können einen Einbrecher abschrecken und das Grundstück während der Abwesenheit der Bewohner überwachen. Eine Aufzeichnung kann später dabei helfen, den Ablauf des Vorfalls nachzuvollziehen oder den Täter zu identifizieren. Das gespeicherte Bildmaterial sorgt aber nicht automatisch dafür, dass ein Interventionsdienst zum Gebäude geschickt wird.

Eine Anlage mit Alarmaufschaltung funktioniert anders. Erkennt das System eine mögliche Gefahr, wird ein Signal an die zuständige Leitstelle übertragen. Dort wird die Meldung nach dem vertraglich festgelegten Verfahren bearbeitet. Die Leitstelle kann den Eigentümer kontaktieren. Sie kann auch einen Interventionsdienst beauftragen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

Ein Versicherer kann deshalb ein gewöhnliches Kamerasystem anders bewerten als eine ständig aufgeschaltete Einbruchmeldeanlage. In den Versicherungsbedingungen können dazu genaue Anforderungen stehen. Sie betreffen etwa die Übertragung des Alarms oder den geschützten Bereich des Gebäudes. Auch eine vertraglich festgelegte Reaktionszeit des Sicherheitsdienstes kann relevant sein. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Sie lassen sich daher nicht allgemein auf jede Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung übertragen.

Reicht eine Kamera mit App für einen niedrigeren Beitrag? Nicht unbedingt. Der Versicherer muss sie nicht als anerkannte Sicherung gegen Einbruch einstufen. Die Kamera übermittelt das Bild an den Eigentümer, doch seine Reaktion ist nicht jederzeit gewährleistet. Ist das Smartphone stummgeschaltet oder nicht erreichbar, kann die Benachrichtigung erst später wahrgenommen werden.

Das macht eine private Videoanlage keineswegs nutzlos. Sie erfüllt eine eigene Aufgabe. Mit ihr lassen sich der Eingangsbereich und weniger einsehbare Teile des Grundstücks beobachten. Die Kameras können zudem mit einer Alarmanlage verbunden werden. So lässt sich prüfen, ob ein Sensor tatsächlich eine Person erkannt hat oder durch ein Tier ausgelöst wurde. Auch bewegte Gegenstände können einen Alarm verursachen.

Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags sollten alle Angaben möglichst genau sein. Es empfiehlt sich nicht, im Antrag lediglich "Überwachungssystem" anzukreuzen, wenn der Begriff dort nicht näher erklärt wird. Im Zweifel sollte der Versicherer gefragt werden, ob damit Kameras oder eine Einbruchmeldeanlage mit Alarmweiterleitung gemeint sind. Bei einer Aufschaltung kann zusätzlich ein Vertrag mit einem Sicherheitsdienst erforderlich sein.

Auch der technische Zustand der Anlage ist relevant. Der Rekorder sollte die Bilder zuverlässig speichern. Sensoren müssen funktionieren und Benachrichtigungen die hinterlegte Rufnummer erreichen. Ist eine regelmäßige Wartung vorgesehen, sollte sie nach den Herstellerangaben durchgeführt werden. Eine gegenüber dem Versicherer angegebene Sicherung muss funktionsfähig sein und entsprechend den Vertragsbedingungen genutzt werden.

Der Versicherungsbeitrag ist trotzdem nicht das einzige Kriterium. Selbst wenn eine Videoüberwachung keinen Rabatt bringt, kann sie das Einbruchrisiko verringern oder eine schnellere Reaktion ermöglichen. Ein finanzieller Vorteil entsteht nur, wenn der Versicherer diese Sicherung bei seiner Tarifberechnung berücksichtigt. Der zusätzliche Schutz bleibt davon unabhängig bestehen.

Versicherung günstiger

 

Welche Sicherungen kann der Versicherer bei der Beitragsberechnung berücksichtigen?

Versicherer unterscheiden zwischen vorgeschriebenen und zusätzlichen Sicherungen. Die vorgeschriebenen Maßnahmen können eine Voraussetzung dafür sein, dass der Hausrat gegen Einbruchdiebstahl versichert wird. Zusätzliche Vorkehrungen können die Risikobewertung beeinflussen. Manchmal wirken sie sich auch auf den Versicherungsbeitrag aus. Die genaue Abgrenzung hängt vom gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Eine grundlegende Voraussetzung sind meist ordnungsgemäß verschlossene Außentüren. Der Versicherer kann festlegen, welche Schlösser erforderlich sind oder wie die Verriegelung aufgebaut sein muss. In den Versicherungsunterlagen werden teilweise Sicherheitsschlösser oder Mehrfachverriegelungen genannt. Die Bezeichnung des Verkäufers allein genügt jedoch nicht. Das Schloss muss die Definition und die Anforderungen des Versicherers erfüllen.

Ähnlich werden einbruchhemmende Türen bewertet. Der Versicherer kann einen Nachweis über die Widerstandsklasse verlangen. Eine gewöhnliche Haustür wird durch ein zusätzliches Schloss nicht automatisch zu einer geprüften einbruchhemmenden Tür. Angaben zur Widerstandsklasse finden sich in der Dokumentation des Herstellers oder im zugehörigen Zertifikat.

Bei einem Einfamilienhaus können auch Sicherungen an Fenstern und Terrassentüren relevant sein. Über diese Bereiche kann ein Täter in das Gebäude gelangen, ohne die Haustür zu benutzen. Je nach Versicherungsbedingungen können einbruchhemmende Rollläden anerkannt werden. Eine weitere Möglichkeit sind Fenster mit nachgewiesener Einbruchhemmung. Ein gewöhnlicher Rollladen, der hauptsächlich zur Verdunkelung dient, erfüllt die Anforderungen des Versicherers nicht zwangsläufig.

Eine eigene Gruppe bilden elektronische Sicherungssysteme. Eine örtliche Alarmanlage löst auf dem Grundstück eine Sirene aus. Ein System mit Benachrichtigungsfunktion informiert den Eigentümer oder eine andere hinterlegte Person. Eine umfangreichere Anlage kann direkt mit einer Notruf- und Serviceleitstelle verbunden sein. Versicherer können zwischen einem örtlichen Alarm und einer Einbruchmeldeanlage mit Alarmaufschaltung unterscheiden.

Wird jedes im Handel erhältliche Gerät anerkannt? Dafür gibt es keine Garantie. Der Versicherer kann prüfen, welcher Bereich von der Anlage überwacht wird. Das System sollte die vereinbarten Räume schützen und nicht nur die Haustür erfassen. Auch die dauerhafte Funktionsfähigkeit kann verlangt werden. Je nach Tarif können die fachgerechte Installation oder ein Vertrag mit einem Sicherheitsdienst relevant sein.

Kameras können den Schutz des Hauses ergänzen, müssen aber gesondert bewertet werden. Eine Kamera, die Aufnahmen auf einer Speicherkarte sichert, erfüllt nicht dieselbe Aufgabe wie eine Einbruchmeldeanlage. Sie muss auch nicht der Definition einer anerkannten Videoüberwachung in den Versicherungsbedingungen entsprechen. Selbst ein umfangreiches Kamerasystem kann ohne Einfluss auf den Beitrag bleiben, wenn der Versicherer es bei der Tarifberechnung nicht berücksichtigt.

Bei einem höherwertigen Hausrat können zusätzliche Anforderungen gelten. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen vereinbart sein. Bei höheren Versicherungssummen kann der Versicherer zusätzliche Sicherungen oder eine besondere Aufbewahrung verlangen. Die jeweiligen Grenzen und Anforderungen sollten in den Versicherungsbedingungen oder direkt im Versicherungsschein stehen.

Wer Sicherungen im Versicherungsantrag angibt, sollte die dazugehörigen Unterlagen aufbewahren. Dazu kann eine Rechnung über die Installation einer Alarmanlage gehören. Auch ein Vertrag mit einem Sicherheitsdienst kann als Nachweis dienen. Zertifikate für Türen und Schlösser sind ebenfalls hilfreich. Fotos können die vorhandenen Geräte zusätzlich dokumentieren, ersetzen aber keine ausdrücklich verlangten Nachweise.

Die angegebenen Sicherungen sollten entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion genutzt werden. Wurde eine Alarmanlage im Antrag genannt, kann eine dauerhaft ausgeschaltete Anlage bei der Bearbeitung eines Schadens relevant sein. Das führt nicht automatisch zur Ablehnung der Leistung. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die Umstände des Einbruchs. Auch der Zusammenhang zwischen der nicht erfüllten Pflicht und dem entstandenen Schaden kann berücksichtigt werden.

Alarmanlage und Videoüberwachung können die Kosten einer Hausratversicherung beeinflussen, ein Rabatt ist jedoch nicht garantiert. Zuerst sollten die Definitionen des jeweiligen Versicherers geprüft werden. Danach lassen sich Angebote mit demselben Versicherungsumfang vergleichen. Ein zuverlässiges Sicherungssystem behält seinen Nutzen auch dann, wenn der Beitrag unverändert bleibt.

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann eine Alarmanlage den Beitrag zur Hausratversicherung senken?
Ja, ein Rabatt ist jedoch nicht garantiert. Entscheidend sind die Regelungen des Versicherers, der vereinbarte Schutz und die Art des angegebenen Systems.

Senken Überwachungskameras den Beitrag zur Hausratversicherung?
Kameras allein müssen den Beitrag nicht verändern, wenn der Versicherer sie nicht als anerkannte Sicherung gegen Einbruch einstuft. Maßgeblich ist die Definition in den Versicherungsbedingungen.

Wie beeinflusst Videoüberwachung den Beitrag zur Hausratversicherung?
Eine Videoüberwachung kann bei der Risikobewertung berücksichtigt werden, besonders in Verbindung mit einer aufgeschalteten Alarmanlage. Nicht jeder Versicherer bezieht ein solches System in seine Tarifberechnung ein.

Was unterscheidet eine örtliche Alarmanlage von einem System mit Alarmweiterleitung?
Eine örtliche Alarmanlage löst am Gebäude eine Sirene aus. Ein System mit Alarmweiterleitung informiert den Eigentümer oder eine Notruf- und Serviceleitstelle.

Welche Sicherungen kann der Versicherer bei der Beitragsberechnung berücksichtigen?
Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Mechanische und elektronische Sicherungen können berücksichtigt werden, wenn sie die festgelegten Anforderungen erfüllen.

Muss die Alarmanlage beim Verlassen des Hauses eingeschaltet werden?
Wurde die Alarmanlage im Versicherungsantrag angegeben, muss sie entsprechend den Vertragsbedingungen genutzt werden. Eine ausgeschaltete Anlage kann bei der Bearbeitung eines Schadens relevant sein.

Wie lässt sich prüfen, ob eine Alarmanlage den Versicherungsbeitrag senkt?
Am besten werden zwei Angebote mit identischem Versicherungsumfang verglichen - eines mit berücksichtigter Alarmanlage und eines ohne diese Sicherung.

Wie lassen sich Alarmanlage oder Videoüberwachung vor Vertragsabschluss nachweisen?
Als Nachweis kann eine Rechnung über die Installation oder ein Vertrag mit einem Sicherheitsdienst dienen. Der Versicherer kann zusätzlich technische Unterlagen zur Anlage verlangen.

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