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Finanzen in einer nichtehelichen Partnerschaft – wer haftet wofür?

Wie teilt man das Geld in einer nichtehelichen Partnerschaft?

 

"Liebe braucht keinen Trauschein" – das sagen viele. Immer mehr Paare leben heute in festen Beziehungen, ohne zu heiraten. Sie teilen den Alltag, die Pläne, die Träume – aber eben nicht den Nachnamen. Für viele ist das praktisch. Kein Behördengang, keine Ringe – aber trotzdem ein gemeinsames Leben.

Doch ist das wirklich so einfach? Kann man Stromrechnungen, Urlaubsbuchungen oder sogar Kredite ebenso leicht teilen wie Gefühle? Auf der einen Seite sehen wir das harmonische Bild: Er kocht, sie gießt die Blumen, beide schauen Serien und träumen von der Zukunft.

Auf der anderen Seite steht der Alltag. Und mit ihm: Kassenbons, Überweisungen, Rechnungen – und die unangenehmen Fragen wie: "Wer zahlt diesmal?" oder "Hast du eigentlich diesen Monat schon etwas in die Haushaltskasse gelegt?" Viele, die in einer nichtehelichen Beziehung leben, verlassen sich auf das Prinzip Hoffnung. Wenn alles gut läuft, braucht man ja nichts zu regeln, oder?

Nur leider – Geld liebt klare Absprachen. Und schweigt nur so lange, bis es knallt. Bis einer sich ausgenutzt fühlt. Oder bis eine größere Ausgabe ins Haus steht. Oder schlimmer noch – bis es zur Trennung kommt.

Was passiert, wenn einer mehr ins gemeinsame Leben investiert hat? Oder wenn ein Partner die Wohnung gekauft hat – und der andere einfach eingezogen ist? Und was, wenn ein Kredit aufgenommen wurde „für uns beide“, aber einer plötzlich allein dafür haftet, weil der andere weg ist – schneller als eine Romanze im Billigfilm?

In diesem Artikel geht es um genau diese Seite der Liebe ohne Standesamt. Nicht kitschig, sondern realistisch. Finanzen in einer nichtehelichen Partnerschaft – ein Thema, das für Spannung sorgt. Und oft für peinliches Schweigen. Wie spricht man über Geld mit jemandem, mit dem man das Bett teilt – aber nicht das Bankkonto?

Braucht man Verträge? Oder reicht Vertrauen und gesunder Menschenverstand? Wir wollen nicht moralisieren. Wir empfehlen weder die Ehe noch ein Sparbuch. Auch keine handgeschriebenen Eheverträge auf Notizzetteln.

Aber wir zeigen Dir, was Du wissen solltest – damit Du nicht mit gebrochenem Herzen und leerem Konto endest.

 

Gemeinsam, aber getrennt – wie teilt man die Alltagsausgaben?

In vielen nichtehelichen Partnerschaften taucht die klassische Frage auf: Wer zahlt den Strom, wer das Internet, wer kauft das Nötigste ein? Und muss man wirklich jeden Cent genau nachrechnen? Oft verdient eine Person mehr, die andere weniger – und trotzdem leben beide in derselben Wohnung, essen gemeinsam und nutzen dieselben Dinge.

Manche Paare teilen alle Ausgaben einfach durch zwei – fair und unkompliziert. Andere legen die Anteile nach dem Einkommen fest. Wieder andere führen ein gemeinsames Haushaltskonto, auf das beide regelmäßig einen bestimmten Betrag einzahlen – der Rest bleibt für persönliche Ausgaben. Diese Variante verhindert Streit über Fragen wie: "Wer hat mehr gegessen?" oder "Wer braucht immer so viel heißes Wasser?" Sie verlangt allerdings Vertrauen – und ein bisschen Organisation.

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Gemeinsames Konto in einer nichtehelichen Beziehung

Sollten unverheiratete Paare ein gemeinsames Konto eröffnen? Das kommt darauf an. Theoretisch: klar, praktisch und bequem. Ein Konto, eine Überweisung für die Miete, eine Karte für beide. Aber in der Realität? Was passiert, wenn eine Person das ganze Geld abhebt und verschwindet – oder das Konto überzieht?

Die Banken fragen beim Eröffnen eines Gemeinschaftskontos in der Regel nicht nach dem Familienstand. Du kannst ein solches Konto mit deinem Partner eröffnen, mit deiner Schwester – sogar mit deinem Nachbarn. Doch die gemeinsame Verantwortung gilt für beide Seiten: Macht einer Schulden, haftet auch der andere. Und das ist weder romantisch noch lustig.

Deshalb entscheiden sich viele Paare für eine andere Lösung: zwei getrennte Konten plus ein drittes gemeinsames – nur für laufende Kosten. Ein Kompromiss zwischen Bequemlichkeit und Vorsicht. So lassen sich Miete, Einkäufe oder Ausflüge gemeinsam finanzieren – ohne alles zu vermischen.

 

Ratenkäufe, gemeinsamer Kredit – ist das wirklich eine gute Idee?

Stell dir vor, ihr lebt seit zwei Jahren zusammen. Alles läuft wie geschmiert. Gemeinsame Frühstücke, Serienabende – und jetzt plant ihr, eine neue Waschmaschine, einen Kühlschrank oder vielleicht sogar gleich einen neuen Fernseher anzuschaffen. Am besten alles zusammen – auf Raten. Aber auf wen läuft der Kredit? Auf dich? Auf deinen Partner? Oder irgendwie gemeinsam?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt es keine automatische Vermögensgemeinschaft. Es gibt kein Gesetz, das euch absichert. Nichts, was regelt, dass jemand Anspruch auf einen Gegenstand hat, nur weil er oder sie mitbezahlt hat. Ohne vertragliche Regelung gilt: Eigentum hat, wer den Kauf nachweisen kann.

Gerade bei teuren Anschaffungen sollte man sich also gut überlegen, ob ein Ratenkauf wirklich der beste Weg ist. Manchmal ist es klüger, erst offen zu sprechen – oder den Kauf aufzuschieben – als später zu bereuen. Wenn ein Kredit infrage kommt, gibt es verschiedene Möglichkeiten: ein gemeinsamer Kreditvertrag (wenn die Bank zustimmt), oder ein Kredit auf eine Person mit der anderen als Bürge. Das löst nicht alle Probleme, schafft aber zumindest ein Stück gemeinsame Verantwortung.

Doch auch das klärt nicht die wichtigste Frage: Was passiert bei einer Trennung? Selbst wenn beide gleichermaßen gezahlt haben – rechtlich gehört der Gegenstand dem, der im Vertrag steht. Und informell? Da wird’s kompliziert. Dann entscheidet oft ein Gericht, wer wie viel beigesteuert hat und was wem zusteht.

Darum gilt: Je größer der Kauf, desto größer das Risiko – besonders in einer Beziehung ohne rechtlichen Rahmen. Ein verlockender Ratenkauf kann sonst zum teuren Fehler werden. Mit gebrochenem Herzen – und laufenden Ratenzahlungen.

 

Testament, Schenkungen, Absicherungen – denk an die Zukunft deines Partners

Ein Thema, das viele lieber verdrängen – oder auf später verschieben. Aber es lohnt sich, besonders wenn einer von euch eine Wohnung, ein Auto oder ein Grundstück besitzt – und der andere darin lebt, mitnutzt, mitentscheidet. Was passiert, wenn plötzlich etwas passiert?

Ohne Testament erbt der Partner nichts. Auch wenn ihr zusammengelebt habt, im selben Bett geschlafen habt und euch einen Hund geteilt habt – der Nachlass geht an die Familie: Eltern, Geschwister oder Kinder aus früheren Beziehungen.

Eine Schenkung? Die hilft nicht immer. Wenn sie zu groß ist, können gesetzliche Erben Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Und wenn der Partner Geld in das Eigentum des anderen investiert hat – ohne Vertrag – wird es vor Gericht schwierig, Ansprüche durchzusetzen.

Deshalb sollte man vorsorgen. Ein Testament aufsetzen. Oder einen Partnerschaftsvertrag bei einem Notar abschließen – das ist zwar nicht sehr verbreitet, aber durchaus möglich. Es gibt Kanzleien, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Nicht billig – aber in manchen Fällen Gold wert.

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Nichteheliche Partnerschaft und das Finanzamt – was ist erlaubt, was nicht?

Zum Schluss noch ein Thema, das viele interessiert: Steuern. Können Paare ohne Trauschein gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben? Die Antwort lautet: Nein. In Deutschland steht das gemeinsame Veranlagungsrecht nur Ehepaaren und bestimmten Alleinerziehenden zu. Partner in einer nichtehelichen Beziehung haben keinen steuerlichen Vorteil.

Auch größere Geldgeschenke unter Partnern sind problematisch. Wer seinem Partner z. B. 20.000 oder 50.000 Euro schenken möchte, muss dies dem Finanzamt melden – denn rechtlich gilt das als Schenkung. Und was passiert, wenn man das nicht tut? Es drohen Steuernachzahlungen und empfindliche Geldbußen. Viele melden solche Schenkungen nicht – aber das ist ein echtes Risiko.

Und wie sieht es mit größeren Anschaffungen aus? Wenn du ein Auto kaufst, es aber auf deinen Partner angemeldet ist – oder umgekehrt – kann es schnell kompliziert werden. Besonders im Falle eines Unfalls, Verkaufs oder – einer Trennung. Dann beginnt der Beweisstress. Denn vor Gericht zählt nicht, was „euch gemeinsam“ gehörte, sondern nur das, was du belegen kannst.

Nichteheliche Partnerschaften bedeuten Freiheit – ohne Standesamt, ohne Bürokratie, ohne Ring. Aber wenn es ums Geld geht, sollte man doch ein bisschen formell sein. Verträge, Vereinbarungen, Quittungen – das sind keine Zeichen fehlender Liebe. Man kann ein realistischer Romantiker sein – oder ein romantischer Realist. Hauptsache, man wird nicht überrascht, wenn das Herz „Nein“ sagt und die Bank „Zahlen bitte“.

 

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