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title: Scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes
description: War die Abschaffung Ihres Arbeitsplatzes nur vorgeschoben? Erfahren Sie, welche Hinweise zählen und wie das Arbeitsgericht solche Fälle genau prüft.
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# Scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes

**Details**
: Geschrieben von: [Sebastian - Finbizwelt](https://finbizwelt.de/finbizwelt)
: Kategorie: [Arbeit und Verdienst](https://finbizwelt.de/business/arbeit-und-verdienst)

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## Scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes



 



Sie haben eine Kündigung erhalten, weil Ihr Arbeitsplatz angeblich wegfällt, und wissen nicht, ob diese Entscheidung tatsächlich gerechtfertigt war? Oder befinden Sie sich als Arbeitnehmerin in einer ähnlichen Situation? Nun ja ... so eindeutig ist das nicht immer. Es kommt vor, dass ein Unternehmen eine Stelle abbaut und einige Zeit später eine nahezu identische Position erneut schafft. Bedeutet das automatisch eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes? Nicht unbedingt. Sehen wir uns daher an, wann von einer fiktiven Abschaffung eines Arbeitsplatzes gesprochen werden kann und woran sie sich erkennen lässt.


 

 



### Die wichtigsten Informationen



- Eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes kann dazu führen, dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft wird.
- Entscheidend ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübten Aufgaben.
- Ein Unternehmen darf eine Stelle nach einer Umstrukturierung oder einer verbesserten wirtschaftlichen Lage erneut schaffen.
- Jeder Fall wird einzeln geprüft und anhand der vorhandenen Beweise bewertet.
- Stellenausschreibungen, Tätigkeitsbeschreibungen und interne Unterlagen können bei der Beurteilung eine wichtige Rolle spielen.
- Auch Zeugenaussagen von Kolleginnen und Kollegen können für die Bewertung des Sachverhalts von Bedeutung sein.



 



## Was ist eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes?



Von einer scheinbaren Abschaffung des Arbeitsplatzes spricht man, wenn der Arbeitgeber in der Kündigung angibt, dass die Stelle entfällt. Tatsächlich ändert sich jedoch kaum etwas. Die Arbeit wird weiterhin benötigt. Jemand übernimmt dieselben Aufgaben. Oder das Unternehmen sucht kurze Zeit später wieder nach einer neuen Arbeitskraft. Manchmal unter einer anderen Stellenbezeichnung. Manchmal sogar unter derselben.



Vielen Beschäftigten ist das nicht bewusst. Die Bezeichnung der Stelle spielt meist nur eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist, welche Aufgaben tatsächlich erledigt wurden. Hat ein Arbeitnehmer zuvor Kunden betreut und Aufträge bearbeitet, und übernimmt kurze Zeit später eine neu eingestellte Person praktisch dieselben Tätigkeiten ... entstehen Zweifel. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass die Abschaffung des Arbeitsplatzes nur vorgeschoben war.



Natürlich bedeutet das nicht, dass jede Abschaffung eines Arbeitsplatzes fiktiv ist. Das wäre falsch. Unternehmen dürfen sich neu organisieren. Aufgaben auf andere Beschäftigte verteilen oder an externe Dienstleister vergeben. Solche Veränderungen gehören zum normalen Geschäftsalltag und sind grundsätzlich zulässig.



Auch die spätere Neuschaffung einer Stelle bedeutet nicht automatisch, dass zuvor eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes vorlag. Das ist wichtig. Unternehmen dürfen ihre Personalplanung an die wirtschaftliche Lage anpassen. Heute werden Stellen abgebaut. Einige Monate später werden wieder neue Mitarbeiter benötigt. Manchmal erfolgt eine Umstrukturierung. Neue Arbeitsabläufe werden eingeführt. Das Unternehmen wächst weiter. Und dann? Plötzlich wird genau diese Stelle erneut gebraucht. Allein dieser Umstand reicht nicht aus, um von einer fiktiven Abschaffung des Arbeitsplatzes auszugehen.



Ähnlich sieht es aus, wenn wirtschaftliche Probleme der Grund für den Stellenabbau waren. Das Unternehmen spart Kosten. Arbeitsplätze werden gestrichen. Einige Monate später verbessert sich die Lage. Neue Aufträge kommen hinzu. Dann kann es völlig normal sein, dass eine zuvor abgeschaffte Stelle erneut eingerichtet wird. Daraus lässt sich nicht automatisch ableiten, dass die frühere Kündigung unzulässig war. Jeder Fall muss anhand der Umstände beurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden.



Kritisch wird es, wenn die Abschaffung der Stelle nur auf dem Papier erfolgt. Was passiert dann? Der Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen. Wenige Wochen später erscheint eine Stellenausschreibung mit nahezu identischen Aufgaben. Oder eine neue Person sitzt am selben Schreibtisch und erledigt fast dieselbe Arbeit. In einem solchen Fall kann das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass nicht der Wegfall der Stelle das eigentliche Ziel war, sondern die Kündigung einer bestimmten Person.



Es gibt außerdem Fälle im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen. Ein Unternehmen schafft eine Stelle offiziell ab. Der Arbeitnehmer erhält die Kündigung. Nach einiger Zeit wird eine neue Stelle geschaffen. Angeblich eine andere ... die Aufgaben unterscheiden sich jedoch kaum. Manchmal kehrt sogar dieselbe Person zurück. Weshalb? Teilweise können für neu geschaffene Arbeitsplätze Fördermittel beantragt werden. Wurde die gesamte Maßnahme ausschließlich durchgeführt, um öffentliche Gelder zu erhalten, obwohl sich an der Tätigkeit praktisch nichts geändert hat, kann dies nicht nur auf eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes hindeuten. Unter Umständen kommen auch Verstöße gegen Vorschriften über staatliche Fördermittel in Betracht.



 



## Beispiele für eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes



Eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes kann viele Formen annehmen. Nicht immer ist sie auf den ersten Blick erkennbar. Oft wirkt zunächst alles rechtmäßig ... erst später zeigt sich, dass sich die Aufgaben praktisch gar nicht verändert haben.



Die häufigsten Beispiele sind:



- Der Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer wegen des Wegfalls der Stelle. Wenige Wochen später veröffentlicht das Unternehmen eine Stellenausschreibung für eine nahezu identische Position. Geändert wurde lediglich die Stellenbezeichnung. Die Aufgaben bleiben fast gleich.
- Die Stelle wird nur auf dem Papier abgeschafft. Die neu eingestellte Person sitzt am selben Schreibtisch, nutzt dieselben Arbeitsmittel und erledigt praktisch dieselbe Arbeit. Was hat sich geändert? Eigentlich kaum etwas.
- Das Unternehmen vergibt lediglich einen neuen Namen für die Stelle. Aus einem Vertriebsmitarbeiter wird beispielsweise ein Kundenberater für Geschäftskunden. Die Bezeichnung allein entscheidet jedoch nichts. Ausschlaggebend sind die tatsächlichen Aufgaben.
- Der Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer. Seine Aufgaben werden vorübergehend auf andere Beschäftigte verteilt. Wenige Wochen später wird eine fast identische Stelle erneut geschaffen und mit einer neuen Person besetzt. War dieser Ablauf von Anfang an geplant, kann dies auf eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes hindeuten.
- Die Stelle wird ausschließlich abgeschafft, um staatliche Fördermittel zu erhalten. Das Unternehmen beendet das Arbeitsverhältnis, schafft eine neue Stelle unter einer anderen Bezeichnung und stellt dieselbe oder eine andere Person ein. Haben sich die Aufgaben in Wirklichkeit nicht verändert, kann dies erhebliche Zweifel aufwerfen.
- Eine Stelle wird offiziell gestrichen, sämtliche Aufgaben übernimmt jedoch ein Mitarbeiter, der erst wenige Tage zuvor eingestellt wurde. Formal existiert die Stelle nicht mehr. Tatsächlich wird die Arbeit unverändert fortgeführt.
- Ein Arbeitnehmer erhält die Kündigung wegen des Wegfalls seiner Stelle. Einige Zeit später bietet ihm das Unternehmen eine Rückkehr auf eine nahezu identische Position an. Lediglich die Stellenbezeichnung oder einzelne Aufgaben wurden leicht angepasst.
- Der Stellenabbau betrifft nur einen einzigen Arbeitnehmer, obwohl mehrere Beschäftigte dieselbe Tätigkeit ausüben. Nach dessen Ausscheiden wird erneut eine Person eingestellt, die dieselben Aufgaben übernimmt.
- Der Arbeitgeber verlegt die Stelle angeblich in eine andere Niederlassung. Tatsächlich wird die Arbeit weiterhin am bisherigen Standort und unter denselben Bedingungen ausgeführt.
- Das Unternehmen kündigt einem fest angestellten Arbeitnehmer und beauftragt kurze Zeit später dieselbe Person als Freiberufler oder Selbstständigen mit denselben Aufgaben. Allein die geänderte Vertragsform bedeutet noch nicht, dass die Stelle tatsächlich weggefallen ist.
- Nach der Kündigung übernimmt ein Mitglied der Geschäftsleitung die Aufgaben nur vorübergehend. Kurz darauf wird eine neue Person für eine nahezu identische Stelle eingestellt.
- Der Arbeitgeber schafft auf dem Papier eine neue Position mit einem angeblich anderen Aufgabenbereich. Im Arbeitsalltag erledigt der neue Mitarbeiter jedoch dieselben Tätigkeiten wie sein Vorgänger.



Jedes dieser Beispiele kann auf eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes hindeuten. Für sich allein beweist jedoch keines automatisch einen Rechtsverstoß. Das Arbeitsgericht betrachtet immer den gesamten Sachverhalt. Entscheidend sind die Unterlagen, die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, die Umstrukturierung im Unternehmen und die Gründe, die zur Kündigung geführt haben.



 



## FAQ - Häufig gestellte Fragen



**Ist jede Abschaffung eines Arbeitsplatzes nur vorgeschoben?**
Nein. Arbeitgeber dürfen Arbeitsplätze abbauen, wenn dies auf einer tatsächlichen Umstrukturierung oder betrieblichen Veränderungen beruht.



**Bedeutet die spätere Neuschaffung einer Stelle automatisch eine fiktive Abschaffung des Arbeitsplatzes?**
Nicht unbedingt. Hat sich die wirtschaftliche Lage verbessert oder besteht erneut Personalbedarf, kann die Wiedereinrichtung der Stelle völlig nachvollziehbar sein.



**Woran erkennt das Arbeitsgericht eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes?**
Entscheidend sind die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, die Umstrukturierung im Unternehmen sowie die vorliegenden Beweise.



**Welche Beweise können eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes belegen?**
Hilfreich sind unter anderem Stellenausschreibungen, Tätigkeitsbeschreibungen, interne Unternehmensunterlagen oder Zeugenaussagen.



**Spielt die Änderung der Stellenbezeichnung eine Rolle?**
Allein eine neue Bezeichnung reicht in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, welche Aufgaben auf der jeweiligen Stelle tatsächlich ausgeführt werden.



**Kann eine scheinbare Abschaffung des Arbeitsplatzes mit staatlichen Fördermitteln zusammenhängen?**
Ja. Wird eine Stelle nur auf dem Papier abgeschafft, um öffentliche Fördergelder zu erhalten, kann dies von den zuständigen Behörden überprüft werden.



 



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: Erstellt: 14. Juli 2026
